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Wird Burnout als Berufskrankheit anerkannt?

Bis heute wurde in der Schweiz noch nie eine psychische Krankheit als berufsbedingt anerkannt. Eine Aufnahme von Burnout als Berufskrankheit würde die Situation für die Betroffenen massiv verbessern und die Prävention fördern. Überzeugt von der Wirkung fordert ein Walliser Nationalrat aktuell mit einer parlamentarischen Initiative die Anerkennung von Burnout als Berufskrankheit.

Jeder vierte Erwerbstätige in der Schweiz hat Stress am Arbeitsplatz und fühlt sich erschöpft. Laut dem Stress-Monitoring 2018 der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz werden 27 Prozent der Arbeitnehmer über ihre Ressourcen hinaus belastet. Gar 30 Prozent fühlen sich emotional erschöpft.

Lange anhaltende Zustände der Überarbeitung und Überforderung können zu einem emotionalen, geistigen und körperlichen Erschöpfungszustand führen, dem Burnout. Dabei handelt es sich nicht um eine Diagnose oder Erkrankung, sondern um eine Umschreibung des Zustandes, häufig einer Erschöpfungsdepression im Kontext mit der Arbeit.

Also ein Fall für die Unfallversicherung, die auch für Berufskrankheiten zuständig ist?

Die Unfallversicherungen sind zu Leistungen verpflichtet, wenn eine manifeste Erkrankung – wie das asbestbedingte Mesotheliom – zu mehr als 50 Prozent von einer beruflichen Tätigkeit herrührt. Bei anderen Erkrankungen liegt die Hürde bei 75 Prozent. Damit ist die Anerkennung von Burnout-Fällen, die immer auch eine private Komponente haben, heute praktisch ausgeschlossen.

Dagegen wurde schon 2015 eine parlamentarische Eingabe eingereicht, allerdings ohne Erfolg, denn der Bundesrat befürchtet in seiner Antwort eine unabsehbare Fallausweitung.

Überzeugt von der präventiven Wirkung einer möglichen Anerkennung fordert der Walliser Nationalrat Mathias Reynard aktuell mit einer parlamentarischen Initiative, die Anerkennung von Burnout-Fällen als Berufskrankheit. Eine Anerkennung hätte folgende möglichen Vorteile:

  • Betroffene können besser behandelt werden.
  • Der berufliche Wiedereinstieg wird erleichtert.
  • Die Prävention wird verstärkt.


Behandlung und Reintegration

Aktuell laufen die Behandlungskosten über die Krankenkassen, die Selbstbehalte und Franchisen werden von den Betroffenen bezahlt. Die oftmals lange dauernde Arbeitsunfähigkeit führt zu Kosten beim Arbeitgeber, bei der Krankentaggeldversicherung und meist auch bei den Betroffenen selbst (Lohnausfälle). Bei einer Anerkennung als Berufskrankheit fallen die Kosten bei der Unfallversicherung an und diese kann im Rahmen eines Case Managements gemeinsam mit dem Betrieb effizient die Behandlung und Reintegration fördern. Erfahrungen zeigen die grossen Zeit- und Kostensparpotentiale auf.

Prävention

Eine Anerkennung als Berufskrankheit würde auch dazu führen, dass die Prävention stark verbessert werden kann. So wie die SUVA heute im Bereich der Prävention von Krebserkrankungen durch Asbest viel tut, kann auch zur Prävention von Überarbeitung und Überforderung einiges getan werden. Durch die Anerkennung können Cluster von Burnouts einfacher erkannt werden und Massnahmen gezielt angegangen werden.

Steiniger Weg

Damit eine Anerkennung des Burnout-Syndroms möglich wäre, müsste das Burnout als medizinische Diagnose anerkannt werden. Zudem wäre die Diagnose Burnout auf der Liste der Berufskrankheiten aufzuführen. Berufskrankheiten sind im Unfallversicherungsgesetz geregelt. Es sind Krankheiten, «die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind». Und hier liegt die Krux: bei einem Burnout fliessen die beruflichen und die privaten Belastungen ein und führen zu einer Überlastung und Überforderung, die über längere Dauer die Gesundheit schädigt.

In der aktuellen Diskussion will die Gesundheitskommission des Nationalrats das Burnout-Syndrom nicht als Berufskrankheit anerkennen. Sie lehnt die parlamentarische Initiative mit 17 zu 7 Stimmen ab. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass Burnout-Erkrankungen oft nicht zweifelsfrei auf die berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden könnten.

Bis heute wurde in der Schweiz noch nie eine psychische Krankheit als berufsbedingt anerkannt, warten wir ab, was die Zukunft bringt.