Ebola und Gesundheitsschutz
Die Woge der Berichterstattung über Ebola ist in den Medien abgeebbt. Nur vereinzelt wird über die Impfstoffe, die sich in der – offensichtlich vielversprechenden - Erprobung befinden, oder erfolgreiche Behandlungen (u.a. ein kubanischer Arzt, der sich in Sierra Leone infiziert hatte und in Genf behandelt wurde) berichtet.
Aber wie ist der tatsächliche jetzige Stand und welche Berufsgruppen sind gegebenenfalls bei einer eingeschleppten Erkrankung oder Zweitinfektion in der Schweiz betroffen?
Ursprung und Definition
Ende März 2014 informierte die WHO über einen Ausbruch des Ebola-Fiebers in Guinea.
Dieses Fieber, das durch ein Virus verursacht und von Wildtieren (u.a. Affen, Flughunden) übertragen wird, ist mit inneren Blutungen (daher der Zusatz „hämorrhagisch“) verbunden und verläuft in 25 – 75% der Fälle tödlich. Daher ist das Virus der höchsten Risikogruppe bzw. Massnahmen der Schutzstufe 4 zugeordnet. Das bedeutet, dass es sich erstens um eine schwere Krankheit handelt, zweitens die Gefahr einer Weiterverbreitung gross und es drittens keine wirksame Behandlung gibt.
Im Gegensatz zu den bisher aufgetretenen Ausbrüchen des Ebola-Fiebers in verschiedenen Ländern Afrikas, bei denen jeweils maximal 500 Personen erkrankten, kam es im Laufe diesen Jahres zu einem rapiden Anstieg der Erkrankungen und Todesfälle.
Mit Stand vom 04.12.2014 beträgt die Zahl der Erkrankten lt. WHO 17.256 Menschen, von denen 6.113 verstorben sind.
Durch importierte Fälle, bei denen die Infektion in einem der betroffenen westafrikanischen Länder (Guinea, Sierra Leone, Liberia und Mali) stattfand und es vereinzelt (u.a. in Spanien und den USA) zu Ansteckungen kam, wurde die Aufmerksamkeit auch in Europa vermehrt auf diese Krisenregion und die hochansteckende Krankheit gelenkt.
Bilder von vermummten Menschen mit Schutzbrillen und Schutzanzügen gingen durch die Medien; manche Regierungen ergriffen rigorose Massnahmen.
Gerade bei grossen Gefahren und hohen Risiken ist es jedoch notwendig, anhand von Fakten Massnahmen abzuleiten.
Die Fakten sind:
- Ebola- Fieber ist eine hochansteckende und oft tödlich verlaufende Erkrankung, die in verschiedenen Gegenden Afrikas auftritt,
- Sie wird durch ein Virus (Ebola-Virus) verursacht,
- Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt über direkten Körperkontakt mit einer erkrankten Person oder durch den Kontakt mit Körperflüssigkeiten einer infizierten Person,
- Der Zeitraum zwischen Ansteckung und Auftreten erster Krankheitszeichen (Inkubation) beträgt zwischen 2 und 21 Tagen,
- Eine Ansteckung über die Luft ist unwahrscheinlich und bislang noch nicht beobachtet worden,
- Krankheitszeichen sind: Fieber > 38,5°C, Kopfschmerzen, Gelenk- und Muskelschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Blutungen aus Körperöffnungen (z.B. Bluterbrechen),
- Eine gezielte, ursächliche Therapie steht zur Zeit nicht zur Verfügung; sowohl Impfstoffe als auch verschiedene Medikamente befinden sich in der Erprobungsphase,
- Unter frühzeitiger intensivmedizinischer Therapie, insbesondere intravenöser Flüssigkeitsgabe scheinen Blutungen weniger häufig aufzutreten und eine höhere Heilungsrate möglich (Beobachtungen aus der derzeitigen Epidemie),
- Es ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, dass Reisende die Krankheit in die Schweiz mitbringen.
Betroffene Berufsgruppen, die beruflich in Kontakt mit einer infizierten Person kommen können, sind:
- Mitarbeitende des Gesundheitswesens im Rahmen der Patientenversorgung,
- Mitarbeitende in Laboratorien, die Verdachtsproben auf das Ebola-Virus untersuchen,
- Bestatter,
- Beschäftigte von Zollbehörden (wegen illegalem „bushmeat“),
- Geschäftsreisende in die betroffenen Länder.
Massnahmen richten sich z.B. für die Gesundheitsberufe nach den Notwendigkeiten für die Schutzstufe 4. Erkrankte Personen werden in besonderen Isoliereinheiten behandelt. Betreuende Fachpersonen tragen i.d.R. einen Vollschutzanzug mit gebläseunterstütztem Atemschutz; Personen, die z.B. eine erkrankte Person transportieren, tragen einen Schutzanzug, der flüssigkeitsdicht ist, einen Gesichtsschutz, eine FFP3-Maske und Handschuhe, die flüssigkeitsdicht verbunden sind mit dem Schutzanzug.
Einzelheiten dazu in den weiter unten angegebenen Links, ebenso zu anderen Berufsgruppen.
Fazit
Ebola ist ein Thema im Arbeits- und Gesundheitsschutz: zwar nur für wenige Menschen, aber in einem hochspeziellen Kontext – vergleichbar mit dem eines Berufstauchers.
Für Mitarbeitende in Berufen, die mit einer an Ebola-Fieber erkrankten Person in Kontakt kommen könnten, ist durch exakte Einhaltung der Schutzmassnahmen und entsprechende Schulung das Risiko der Infektion signifikant reduzierbar.
Insgesamt besteht in der Schweiz eine geringe Gefahr, dass überhaupt ein Ebola-Erkrankungsfall auftritt.
Weitergehende Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
- Bundesamt für Gesundheit: http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00682/00684/01061/index.html?lang=de
- Center for Disease Control: http://www.cdc.gov/vhf/ebola/prevention/
- OSHA (Occupational Safety & Health Administration): https://www.osha.gov/SLTC/ebola/control_prevention.html
- ILO ( International Labour Organization): http://www.ilo.org/safework/info/publications/WCMS_301830/lang--en/index.htm
- Reisende: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/laenderunabhaengigereiseinformationen/reisehinweise-kurzerklaert.html