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Kennzeichnung von Gefahrstoffen: Ende der Übergangsfrist!

Die Einstufung und Etikettierung von Gefahrstoffen hat auch in der Schweiz nach GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) mit rot/weiss/schwarzen Gefahrenpiktogrammen sowie H- und P-Sätzen zu erfolgen. Diese Kennzeichnung ist seit Dezember 2012 für Stoffe und seit Juni 2015 für Gemische obligatorisch. Produkte mit den alten, orangefarbigen Symbolen durften noch während maximal zwei Jahren an Endverbraucher abgegeben werden. Das heisst, ab 1. Juni 2017 dürfen keine Gefahrstoffe mehr mit orangefarbigen Gefahrensymbolen verkauft werden. Auch in den Sicherheitsdatenblättern dürfen ab dem 1. Juni 2017 nur noch GHS Klassifikationen stehen.