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Neue EN 131 Leiternorm ab 2018

Am 1. Januar 2018 tat die überarbeitete Leiternorm in Kraft, welche auch für die Schweiz den Stand der Technik beschreibt. Sie macht neue Vorgaben, zur Verbesserung der Standfestigkeit von Leitern und betrifft alle tragbaren Leitern über 3m.

Neue Leitern

Die wichtigste Änderung der DIN EN 131 betrifft alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern. Diese müssen in Zukunft eine grössere Standbreite aufweisen, entweder durch eine Quertraverse oder durch eine sogenannte konische Bauweise. Von der Norm betroffen sind auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil. Ist dieses länger als drei Meter, darf es nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet ist, die die neuen Standbreiten-Anforderung erfüllt. Die Hersteller/Vertreiber einer Leiter müssen nachweisen, dass diese der genannten Norm entspricht. Dies wird mit einem standardisierten Aufkleber (Piktogramm: Leiter nach neuer Norm für gewerbliche Nutzung) vorgenommen. Wir empfehlen daher beim nächsten Kauf nur noch Leitern zu besorgen, welche einen entsprechenden Aufkleber haben.

Leitern in Betrieb

Die im Betrieb befindlichen Leitern haben Bestandsschutz, d.h. sie müssen nicht ersetzt werden, auch wenn sie nicht der Norm EN 131 entsprechen. Natürlich müssen sie weiterhin auf Betriebssicherheit geprüft werden.