Mehr Sicherheit im Umgang mit chemischen Produkten: GHS in der Schweiz ab Dezember 2012 vorgeschrieben
GHS in der Schweiz ab Dezember 2012 Vorschrift
In der EU wurde GHS mit der Verordnung (EG 1272/2008, oft als CLP-Verordnung bezeichnet) umgesetzt. Darin wird die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien geregelt. Die Schweizer Chemikalienverordnung (ChemV) sieht eine stufenweise Übernahme dieser GHS-Regeln vor. Für chemische Stoffe sind sie ab 1.12.2012 und für Gemische ab 1.6.2015 obligatorisch. In der Übergangszeit ist GHS fakultativ.
Kampagne „Genau geschaut, gut geschützt“
Bereits sind Produkte auf dem Schweizer Markt, die nach GHS gekennzeichnet wurden. Zur Sensibilisierung auf die neuen Gefahrensymbole wurde am 3. September 2012 eine nationale lnformationskampagne gestartet. Getragen wird sie vom Bundesamt für Gesundheit BAG, der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS, dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, dem Bundesamt für Umwelt BAFU, dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW und dem Schweizerischen Versicherungsverband SW. Durchgeführt wird sie von diesen Trägern und privaten Partnern.
Schulungsunterlagen für KMUs
Für betriebsinterne Schulungen von Mitarbeitenden stehen elektronische Mustervorträge zur Verfügung. Sie unterstützen Sicherheitsbeauftragte in der Umstellung auf GHS und können mit eigenen Produktbeispielen vervollständigt werden.
Alle Kampagnenelemente (auch lnfo-Flyer für die Öffentlichkeit, Händler und die Chemische Industrie) können elektronisch heruntergeladen werden von www.cheminfo.ch. Einige Elemente können auch gratis in Papierform bestellt werden.
Integrieren Sie das bestehende Kampagnenmaterial (Kurzfilm, Banner, Logo, Plakate usw.) in Ihre Kommunikation, z.B. auf Ihrer Website, auf Ihrer Facebook- oder Twitter-Seite, in Newslettern, in Ihrem Mitarbeiter-/Kundenmagazin, an Meetings, etc. Es gibt viele Möglichkeiten, die Kampagne zu unterstützen und dadurch die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und die Umwelt zu schützen.
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