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Neue Dienstleistung 'Gefahrgutbeauftragter'

Laut Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV, SR 741.622) sind alle Unternehmen, die gefährliche Güter umschlagen (verpacken, versenden, laden, entladen) oder befördern, verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten (GGB) zu ernennen. Gefahrgutbeauftragte können Angehörige, Inhaber oder Inhaberinnen der Unternehmung oder aussenstehende Personen sein. Die Ernennung der Gefahrgutbeauftragten ist schriftlich festzuhalten. Es gibt Freistellungen und Erleichterungen. Um diese jedoch korrekt anzuwenden, sind Kenntnisse des Gefahrgutrechts notwendig.

Das haben Gefahrgutbeauftragte zu tun

Gefahrgutbeauftragte eines Unternehmens sind zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Sie beraten die Unternehmung zu allen Tätigkeiten, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zusammenhängen und erstellen jährlich einen Bericht zu Händen der Unternehmungsleitung.

Die gewissenhafte und korrekte Umsetzung dieser Aufgaben benötigt Fachwissen und nimmt viel Zeit in Anspruch. Zudem müssen Gefahrgutbeauftragte eine Ausbildung von mehreren Tagen absolvieren und eine Prüfung bestehen.

Bestellen eines externen Gefahrgutbeauftragten als Alternative

Wenn Ihr Betrieb nur gelegentlich mit der Beförderung gefährlicher Güter zu tun hat und deshalb keinen eigenen Mitarbeiter ausbilden lassen will, ist es möglich, einen externen Gefahrgutbeauftragten zu engagieren.

AEH bietet diesbezüglich Dienstleistungen, die von der Beratung über Audits bis hin zum externen Gefahrgutbeauftragten gehen.
Der Beizug eines externen Gefahrgutbeauftragten schafft Sicherheit, spart Kosten und Nerven und bringt folgende Vorteile:
•    Professionelles Vorgehen
•    Keine Betriebsblindheit
•    Effektive Wahrnehmung der Aufgaben dank Erfahrung und Fachkompetenz
•    Transfer von Fachwissen in den Betrieb
•    Einhalten der gesetzlichen VorgabenVorgehen
•    Kick-off Meeting: klären und festlegen von Bedarf, Umfang, weiterem Vorgehen, Verantwortlichkeiten und Terminen
•    Audit: Vorbereitung, Begehung vor Ort in Begleitung der Bereichsverantwortlichen, Erfassen der notwendigen Daten
•    Massnahmenplanung: Besprechung der empfohlenen Massnahmen, Überarbeitung des Massnahmenplans, Präsentation

Bei Interesse an weiteren Informationen melden Sie sich bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.