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Warnung der Suva und der BFU: FFP-Atemschutzmasken mit Mängeln

Die BFU und die Suva haben Verfahren gegen Importeure und Händler eröffnet, die in der Schweiz mangelhafte FFP-Atemschutzmasken (nicht zu verwechseln mit Hygienemasken) in Verkehr brachten. Für die betroffenen Modelle sind Rückrufe und Verkaufsverbote zu erwarten. Importeure, Händler und Arbeitgeber sind aufgefordert, erhöhte Vorsicht walten zu lassen. BFU und Suva zeigen, auf welche Merkmale beim Kauf von FFP-Atemschutzmasken zu achten ist.

Für Arbeitswelt sind nur FFP-Atemschutzmasken ausreichend

Atemschutzmasken, die nicht nach der PSA-Verordnung resp. gemäss EN149 in Verkehr gebracht wurden, z. B. KN95-Masken, sind für Arbeitssituationen mit Staubemissionen nicht geeignet. Zudem beschränken sich Atemschutzmasken, die unter den vom Bundesrat beschlossenen erleichterten Einfuhrbedingungen in Verkehr gebracht worden sind, auf den Infektionsschutz und dürfen nicht als FFP-Atemschutzmasken bezeichnet werden. Wo aus Gründen der Arbeitssicherheit eine FFP-Atemschutzmaske vorgeschrieben ist, muss zwingend eine solche verwendet werden.

Darauf gilt es zu achten

Es gibt indes typische Merkmale, bei deren Fehlen die Qualität von FFP-Atemschutzmasken anzuzweifeln ist:

  • Die Atemschutzmaske sollte mit dem CE-Zeichen versehen sein, gefolgt von einer vierstelligen Zahl, die der Kennnummer der überwachenden, notifizierten Stelle entspricht. Beispielsweise: 0121
  • Auf der Verpackung sollte das CE-Zeichen mit derselben Kennnummer wie auf der Maske stehen, zudem die Normenbezeichnung «EN 149:2001+A1:2009» sowie die Adresse eines Inverkehrbringers in der EU oder in der Schweiz.
  • Der Benutzerinformation sollte eine Kopie der Konformitätserklärung mit Verweis auf eine Baumusterprüfung («type examination») nach EN 149:2001+A1:2009 beiliegen – oder eine Internet-Adresse, über die die Konformitätserklärung zugänglich ist.
  • Auf der Verpackung und in der Konformitätserklärung sollten identische Angaben zu Hersteller und Firmenadresse vorhanden sein.

Fazit

Die BFU und die Suva empfehlen, FFP-Masken in Fachgeschäften oder bei anerkannten Anbietern zu erwerben.

Quelle: https://www.suva.ch/de-ch/die-suva/news-und-medien/medien/2020/07/17/ffp-schutzmasken-mit-mangeln