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Schutzkonzept Covid-2019

Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Die Pflicht, ein Schutzkonzept erarbeiten zu müssen, richtet sich auch an diejenigen Betriebe, welche gemäss Art. 6 Abs. 3 COVID-19 Verordnung 2 ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten.

Gestützt auf unseren langjährigen Erfahrungen unterstützen wir Sie gerne beim Erstellen eines Schutzkonzeptes, denn ein gutes Schutzkonzept nimmt den Mitarbeitenden und den Kunden die aktuell noch vorhandenen Ängste und hilft somit rasch wieder die Produktivität und den Absatz zu erhöhen.

Konzept und Ziele

Die COVID-19 Verordnung 2 verlangt von den Branchen- und Berufsverbänden Grobkonzepte, damit sie diese Ihren Mitgliedern für die Erstellung der betriebsspezifischen Schutzkonzepte zur Verfügung stellen können. Das BAG hat in Zusammenarbeit mit dem SECO ein Musterschutzkonzept als verbindliche Grundlage erarbeitet. Für Betriebe ohne entsprechende Verbände stehen Standardkonzepte zur Verfügung. Die Konzepte müssen schriftlich vorliegen und den Arbeitsinspektoren bei einer Kontrolle vorgelegt werden. Sie sind auch Pflicht für Betriebe, die Ihre Tätigkeit nicht unterbrechen mussten. Der Beizug eines ASA-Spezialisten wird in diesem Rahmen empfohlen.

Ihr Nutzen

AEH verfügt über alle Spezialisten der Arbeitssicherheit (Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene, Sicherheitsingenieure), die bereits für verschiedene Branchen und Betriebe Schutzkonzepte erarbeitet haben.

Ihr Nutzen als Branche:

  • AEH kennt die Branche und die Gefährdungen
  • Praxisgerechte Lösungen für Ihre Mitglieder
  • Massnahmen sind stets auf dem neusten Stand
  • AEH arbeitet günstig, effizient und unkompliziert

Ihr Nutzen als Betrieb:

  • Praxisgerechte Lösungen
  • Unterstützung bei Adaptation und Kommunikation
  • Rechtssicherheit
  • Günstig, effizient und unkompliziert

Produkt

Viele Mitarbeitende und Kunden haben aktuell Angst vor Covid-19. Ein situationsangepasstes Schutzkonzept hilft entsprechend der zeitlichen Situation die richtigen Schutzmassnahmen zu treffen, dies den Mitarbeitenden und Kunden zu kommunizieren und dadurch Ängste abzubauen und raschmöglichst eine optimierte Produktivität zu erreichen.

Ablauf (Branche)

Wir prüfen Ihre bisherigen Unterlagen auf Aktualität und Vollständigkeit. Bedarfsweise werden Zusatzelemente für das Schutzkonzept eingebracht. Wir informieren regelmässig zu neuen Vorgaben und Erkenntnissen oder bringen diese direkt in die Unterlagen ein.

Ablauf (Betrieb)

Wir stellen unser Schutzkonzept zur Verfügung und beraten Sie bei der Adaptation auf ihre betriebliche Situation. Optional übernehmen wir die Erstellung und die Pflege des Konzeptes bei Neuerungen.

Optional

Für die Information und die Instruktion Ihrer Mitarbeitenden stellen wir Ihnen gerne die Unterlagen zur Verfügung.

Interessiert?

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