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Regelmässige Prüfung der steckbaren Betriebsmittel – eine neue Pflicht?

Das Staunen im Betrieb war gross: Der Inspektor von Electrosuisse verlangte, dass gesteckte elektrische Geräte regelmässig überprüft werden müssen. Er verwies dabei auf die entsprechende Electrosuisse Info 3024c.

Die Prüfung beinhaltet eine Sichtprüfung sowie diverse elektrische Messungen, für welche ein Gerätetester notwendig ist. Die Prüfung darf nur durchführen, wer von einer Person mit elektrotechnischer Ausbildung instruiert wurde. Mobile Geräte in Werkstätten und Baustellen sollen jährlich geprüft werden, solche in Büros und Betrieben des Gesundheitswesens alle 24 Monate. Unter letzteren werden explizit auch Text- und Datenverarbeitungsgeräte (z.B. Computer) sowie Tischleuchten aufgeführt.

Ist dies eine neue Pflicht? Müssen alle Arbeitgeber jetzt Gerätetester kaufen und Prüfpersonen ausbilden lassen oder alle ein bis zwei Jahre die Geräte durch externe Spezialisten prüfen lassen?

Unsere aktuellen Nachforschungen beim ESTI haben ergeben: Eine rechtliche Verpflichtung zur regelmässigen elektrischen Prüfung von Betriebsmitteln besteht nur, wenn der Hersteller des Geräts in der Bedienungsanleitung eine regelmässige Prüfung verlangt oder wenn gemäss Medizinalprodukteverordnung eine Prüfung verlangt wird. 

Die erwähnte Electrosuisse Info ist aktuell als Empfehlung zu betrachten.

Ein Stromschlag, verursacht durch ein mangelhaftes elektrisches Betriebsmittel, kann tödlich sein. Die Verwendung mangelhafter elektrischer Geräte ist unbedingt zu verhindern. Deshalb sind nach Art. 32b VUV, Abs. 1 Arbeitsmittel gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.

Stark beanspruchte elektrische Betriebsmittel wie Elektrowerkzeuge auf Baustellen, in Werkstätten oder Reinigungsmaschinen, aber auch Verlängerungskabel sollen vor jedem Einsatz auf sichtbare Schäden (Schäden an Gehäuse, Bedienungselementen, Stecker oder Kabel) kontrolliert werden. Auch während des Gebrauchs ist auf überhöhte Oberflächentemperaturen, ungewohnte Geräusche oder Gerüche zu achten. Beschädigte Geräte dürfen nicht verwendet werden! Elektrische Geräte dürfen nur von ausgebildeten Personen repariert werden.

Da der Einsatz mangelhafter Elektrogeräte im Betrieb immer wieder festgestellt wird, sollte insbesondere bei stark beanspruchten, mobilen elektrischen Betriebsmitteln regelmässig eine Sichtprüfung durchgeführt werden (Beschädigungen, überhöhte Temperaturen, ungewohnte Geräusche oder Gerüche). Diese Prüfungen sollten dokumentiert werden. Ob noch eine elektrische Prüfung mittels Gerätetester durchgeführt wird, hängt von Gerät, Einsatzzweck und -ort ab und liegt im Ermessen des Betriebs.