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Velos und E-Bikes bis 45km/h

Oft geht es im Verkehr schnell zu und her. Falsches Blinken, zu hohe Geschwindigkeit, zu wenig Blickkontakt und zu wenig gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz erhöhen das Unfallrisiko. Es ist daher wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden an die Verkehrsregeln halten und aufeinander Rücksicht nehmen.

Regeln im Umgang mit Velos und E-Bikes
  • Grundsätzlich gilt Rechtsfahrgebot (Ausnahme: Fahren im Kreisel)

  • Genügend Abstand halten, damit bei Gefahr eine genügend grosse Pufferzone vorhanden ist (2-Sekunden-Regel)

  • Nicht neben, sondern hinter den Fahrzeugen anhalten (fehlende Sichtbarkeit)

  • Velofahrende und E-BikerInnen müssen signalisierte Velowege und -streifen benützen. Auch Rennradfahrer dürfen in diesem Fall nicht auf der Strasse fahren

Kauf von E-Bikes
  • Sich vor dem Kauf kompetent und auf die eigenen Bedürfnisse bezogen beraten lassen

  • Vorteilhaft ist ein E-Bike mit ABS und Spiegel

  • Unbedingt eine Probefahrt durchführen

E-Bike mit Tempo bis 25 km/h
  • Mindestalter 14 Jahre, Helm nicht obligatorisch, jedoch empfohlen

  • Kontrollschild nicht notwendig

  • Führerausweis ab 14 Jahren Kat. M (Motorfahrräder), ab 16 Jahren keinen

  •  Auf Fusswegen nicht zugelassen

  • Mit Mofa-Fahrverbot bezeichnete Strecken dürfen mit eingeschaltetem Elektromotor befahren werden

E-Bike mit Tempo bis 45 km/h
  • Mindestalter 14 Jahre, Helm obligatorisch

  • Kontrollschild notwendig

  • Mindestens Führerausweis Kat. M

  • Auf Fusswegen nicht zugelassen

  • Mit Mofa-Fahrverbot bezeichnete Strecken dürfen mit ausgeschaltetem Elektromotor befahren werden

Sicheres Verhalten im Verkehr: Kreisel

Oft geht es im Kreisel schnell zu und her. Falsches Blinken, zu hohe Geschwindigkeit, zu wenig Blickkontakt und zu wenig gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz erhöhen das Unfallrisiko. Es ist daher wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden an die Verkehrsregeln halten und aufeinander Rücksicht nehmen.

Allgemeine Regeln im Kreisel

  • Vor der Kreiseleinfahrt das Fahrtempo reduzieren und nötigenfalls anhalten

  • Im Kreisel hat der Verkehr von links Vortritt (Signalisation «Kein Vortritt»)

  • Genügend Abstand zum vorderen Verkehrsmittel halten

  • Im Kreisel nicht überholen

  • Wer den Fahrstreifen wechselt (z.B. in mehrspurigem Kreisel vom Inneren auf den Äusseren) hat keinen Vortritt, allenfalls ist eine Extrarunde zu drehen

  • Für das Einspuren bei Kreiseln mit mehreren Fahrstreifen den rechten Fahrstreifen benützen, wenn der Kreisel an der ersten oder zweiten Ausfahrt verlassen wird - für alle anderen Ausfahrten auf dem linken Fahrstreifen bleiben

Verhalten für Velos und E-Bikes
  • Vor der Kreiselzufahrt, Blick zurück und mit klarem Handzeichen einspuren, siehe nachfolgende Grafik!

  • Bei jeder Zufahrt Blickkontakt mit wartenden Fahrzeuglenkenden herstellen

  • Im Kreisel dürfen Velofahrende in der Mitte der Fahrbahn fahren, auch bei mehreren Fahrstreifen (Abweichung vom Rechtsfahrgebot)

  • Beim Verlassen des Kreisels immer ein klares Handzeichen geben oder blinken und auf Fussgänger achten

  • Situativ und aus Sicherheitsgründen ist abweichendes Verhalten angezeigt (bfu, Broschüre «3.018 Radfahren – Sicher im Sattel»)

Verhalten für Motorfahrzeuge
  • Vor dem Verlassen des Kreisels auf den rechten Fahrstreifen wechseln

  • Beachten, dass Radfahrer in der Mitte des Fahrstreifens fahren

  • Bei späterer Ausfahrt: vorerst den linken, inneren Fahrstreifen benützen, vor dem Verlassen auf den rechten Fahrstreifen wechseln

  • Beim Verlassen des Kreisels und beim Fahrstreifenwechsel blinken

  • Beim Fahrstreifenwechsel besteht KEIN Vortritt

Sicheres Verhalten im Verkehr: Fussgänger

Fussgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Bei einem Unfall sind sie meist ungeschützt und die Verletzungen fallen entsprechend gravierend aus. Rund 30% der tödlichen Unfälle und 40% der Unfälle mit Schwerverletzten ereignen sich auf dem Fussgängerstreifen. Dies nicht zuletzt, weil dort besonders viele Personen die Fahrbahn überqueren.

Fussgänger und Fahrzeuglenker können jedoch viel für die Sicherheit im Strassenverkehr tun.

  • Auf einem Fussgängerstreifen mit Insel gilt jede Hälfte als unabhängiger Fussgängerstreifen

  • Der Bremsweg eines Fahrzeuges, das mit 50 km/h unterwegs ist, beträgt 35 Meter – je nach Witterung noch mehr

  • Immer auf alle Verkehrsteilnehmende aus verschiedenen Richtungen achten

  • Keine Ablenkung wie bspw. durch Handy, Kopfhörer etc.

Regeln als Fussgänger
  • Fussgängerstreifen benützen, wenn sich dieser in einer Distanz von weniger als 50 Metern befindet

  • Fussgänger haben nicht nur Vortritt, wenn sie sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befinden, sondern schon, wenn sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich ihre Querungsabsicht zeigen

  • Trams haben auch auf Fussgängerstreifen Vortritt gegenüber Fussgängern

  • Fussgänger haben nicht das Recht, die Strasse zu überqueren, wenn die Fahrzeuge so nahe sind, dass diese nicht mehr anhalten können und/oder den Fahrzeuglenker überraschen

  • Bedenken Sie vor dem Betreten des Fussgängerstreifens, dass Fahrzeuge eine bestimmte Distanz brauchen, um anhalten zu können

  • Helle Kleidung und/oder Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit, insbesondere nachts und bei schlechtem Wetter

  • Fussgänger müssen das Trottoir benützen

  • Wo ein Trottoir und Fussweg fehlt, dürfen Fussgänger Radwege benützen

  • Bei Fehlen eines Trottoirs müssen Fussgänger, sofern nicht anders angegeben, am linken Strassenrand möglichst hintereinander gehen (insbesondere ausserorts nachts)

Zonen 20 km/h oder Begegnungszonen
  • ­ Fussgänger haben in der Zone immer Vortritt

  • ­ Fussgänger müssen jedoch vermeiden, den Verkehr unnötig zu beeinträchtigen

Zonen 30 km/h
  • ­ sind grundsätzlich frei von Fussgängerstreifen

  • ­ Fussgänger dürfen die Fahrbahn in der Zone an einem beliebigen Ort queren

  • ­ Fahrzeuge haben gegenüber den Fussgängern Vortritt

Regeln als Fahrzeuglenker
  • Den Fussgängern ist das Queren der Fahrbahn in angemessener Weise zu ermöglichen

  • Vor Fussgängerstreifen besonders vorsichtig fahren und nötigenfalls anhalten, um den Fussgängern den Vortritt zu gewähren

  • Ganz anhalten, besonders bei Kindern und älteren Personen oder Personen mit Handicap wie bspw. mit eingeschränkter Mobilität

  • Kinder lernen, die Strasse erst bei vollständigem Stillstand des Fahrzeugs die Strasse zu überqueren (Rad steht, Kind geht)

  • Nie langsamere Fahrzeuge oder Busse bei einem Fussgängerstreifen überholen: die Sicht auf Fussgänger könnte verdeckt sein

  • An Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln auf ein- und aussteigende Personen Rücksicht nehmen

  • Auf Fussgänger achten und bremsbereit sein, insbesondere bei Kindern

  • Auf unerwartete Verhaltensweisen der Fussgänger achten (Ablenkung, eingeschränkte Wahrnehmung etc.)

  • Besondere Aufmerksamkeit vor allem im Dunkeln – Fussgänger sind nicht immer gut sichtbar