
Sicherheitschuhe
Fußschutz zählt zu den persönlichen Schutzausrüstungen, die dazu bestimmt sind, Füße gegen äußere, schädigende Einwirkungen zu schützen und einen Schutz vor dem Ausrutschen zu bieten. Die Normung unterscheidet drei Fußschutzarten: Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhe. Nur letztere haben die Kurzbezeichnung S (safety) und verfügen über Zehenschutzkappen für hohe Belastungen, die in der Logistik erforderlich sind.
Können die Gefährdungen von Fußverletzungen nicht durch andere technische Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden, muss der Unternehmer Fußschutz auswählen und jedem Versicherten zur persönlichen Benutzung zur Verfügung stellen.
Die Kategorie der Sicherheitsschuhe:
S1: Grundanforderung, sowie zusätzliche Anforderungen (z.B: geschlossener Fersenbereich, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich, Antistatik)
S2: wie S1, zusätzlich bedingt wasserdicht
S3: wie S2, zusätzlich durchtrittsicher
S4: wie S2, als wasserdichter Stiefel
S5: wie S4, zusätzlich durchtrittsicher
Fußschutz darf nicht verändert werden. Es dürfen keine Anpassungen/Veränderungen vorgenommen werden; das Ersetzen oder Austauschen von Einlegesohlen ist nur zulässig, wenn der Hersteller dies ausdrücklich gestattet. Sollte orthopädischer Fußschutz erforderlich sein, gibt es speziell zertifizierte und gekennzeichnete Modelle, die für eine orthopädische Einlagenversorgung geeignet oder durch orthopädische Zurichtungen veränderbar sind. In den letzten Jahren gab es einige gute Verbesserungen im Bereich der Dämpfung, die z.B. den Druck beim Gehen absorbieren, so dass Gelenke, Muskeln und speziell der Rücken dadurch entlastet werden. Sicherheitsschuhe mit gut spürbarer Dämpfung hält den Träger leistungsfähig und ist eine Investition in den Gesundheitsschutz.
Den richtigen Sicherheitsschuh für die entsprechende Gefährdung finden:
https://www.sapros.ch/de/sicherheitsschuhe-arbeitsschuhe