
25 JAHRE ASA – Wo stehen wir heute
Die ASA- Richtlinie regelt in der Schweiz, wie und wann Arbeitgeber externe Fachleute wie Arbeitsmediziner, Arbeitshygieniker oder Fachpersonen der Arbeitssicherheit in ihre betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen einbinden müssen.
Die ASA-Richtlinie (Abkürzung für „Beizugsrichtlinie Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit“) wurde ursprünglich 2000 eingeführt, um sicherzustellen, dass Unternehmen sowohl präventiv als auch korrekt reagieren, wenn es um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden geht. Dies geschieht durch die Einschaltung von Fachkräften, die über spezielle Kenntnisse in Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Ergonomie und anderen relevanten Bereichen der Arbeitssicherheit verfügen.
Was hat die ASA-Richtlinie bewirkt?
- Integration von Experten in Unternehmen:
Die ASA-Richtlinie hat dazu geführt, dass Unternehmen gezwungen wurden, Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkräfte und andere Spezialisten regelmässig in ihre betrieblichen Abläufe einzubeziehen. Dies sorgt dafür, dass Arbeitsbedingungen regelmässig überprüft und mögliche Risiken frühzeitig erkannt und beseitigt werden.
Eine Mehrheit der Unternehmen kommt der Anforderung nach, indem sie einer überbetrieblichen Lösung (Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösung) angeschlossen sind.
- Verantwortung der Arbeitgeber:
Die Richtlinie betont, dass Arbeitgeber für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sind. Sie sind verpflichtet, regelmässig den Rat von ASA-Spezialisten einzuholen, insbesondere in Bereichen mit hohem Risiko, wie z. B. in der Industrie, bei der Handhabung gefährlicher Stoffe oder im Bereich der ergonomischen Arbeitsgestaltung.
- Erhöhung der Prävention und Schaffung einer Präventionskultur:
Ein zentraler Aspekt der ASA-Richtlinie ist die präventive Arbeit. Die Einbindung von Experten in das Arbeitsumfeld fördert Massnahmen, die Arbeitsunfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verhindern, bevor sie überhaupt entstehen. Beispiele wären regelmässige Gesundheitschecks, ergonomische Schulungen oder die Einrichtung von Sicherheitsstandards. Als relevant für den Erfolg hat sich zudem eine Fokussierung auf das Schaffen einer Sicherheitskultur gezeigt.
- Bessere Kommunikation und Beratung:
Dank der ASA-Richtlinie haben Unternehmen eine klarere Vorstellung davon, wie sie ihre Mitarbeitenden in Gesundheits- und Sicherheitsfragen besser unterstützen können. Die regelmässige Beratung durch Arbeitsmediziner und Sicherheitsbeauftragte trägt dazu bei, dass Arbeitnehmende sich ihrer Rechte und möglichen Schutzmassnahmen bewusst sind.
Wo stehen wir heute?
Die ASA-Richtlinie hat in der Schweiz in den letzten 25 Jahren zu einer erheblichen Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes geführt. Dennoch gibt es immer noch Herausforderungen:
- Nicht alle wurden erreicht:
Kleinste und kleine Unternehmen tun sich oft schwerer, die Richtlinie umzusetzen, vor allem aufgrund von Kosten und begrenzten Ressourcen. Gefordert sind hier die Durchführungsorgane, welche die Umsetzung in den Betrieben kontrollieren. Potenzial zur Verbesserung besteht aber auch auf Seite der Branchenlösungen, insbesondere durch eine verbesserte Betreuung der Betriebe durch die Fachstellen, durch praxisorientierte Schwerpunktprogramme oder einfache Beratungspakete, die niederschwellig zugänglich sind.
- Reduktion der Unfallzahlen:
Über alle Branchen betrachtet sind die Unfallzahlen und die resultierenden Kosten gesunken. Dies ist sicher einerseits dem technologischen Fortschritt geschuldet, andererseits aber auch der Sensibilisierung zum Thema ASGS und der Umsetzung der Richtlinie in den Betrieben.
- Stagnation bei Gesundheitsschutz:
Leider haben sich die Erwartungen im Bereich des betrieblichen Gesundheitsschutzes noch nicht erfüllt. Der Beizug von Arbeitsärzten, Arbeitshygienikern und Ergonomen, der erwiesenermassen einen hohen Einfluss auf die Fehlzeiten und die Arbeitsbedingungen hat, ist nicht ausreichend umgesetzt. Hier ist das System gefordert.
- Fachkräftemangel:
Der Bedarf an ASA-Spezialisten ist gestiegen, was zu Engpässen bei der Personalrekrutierung führt. Da die notwendigen Fachkräfte nicht in ausreichendem Masse zur Verfügung stehen, kann dies zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie führen.
- Digitalisierung und Homeoffice:
Die zunehmende Digitalisierung und die Verbreitung von Homeoffice-Arbeitsplätzen werfen neue Fragen auf, wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in nicht-physischen Arbeitsumgebungen aussieht. Die ASA-Richtlinie muss hier weiter angepasst werden, um sicherzustellen, dass auch remote arbeitende Personen die gleichen Gesundheits- und Sicherheitsstandards wie im Büro vor Ort erhalten.
Ausblick
Die ASA-Richtlinie hat sich als wertvolles Instrument etabliert, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Schweiz zu verbessern. Dennoch gibt es noch Raum für Optimierungen, insbesondere im Hinblick auf:
- Mehr Prävention statt Reaktion: Noch intensivere Schulungs- und Aufklärungsmassnahmen, die auf Prävention abzielen, könnten dazu beitragen, dass gesundheitliche und sicherheitsrelevante Probleme gar nicht erst auftreten.
- Gesundheitsschutz: Es besteht grosses Verbesserungspotential. Bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird vorerst an PSA und die Vermeidung von Unfällen gedacht. Krankheitsabsenzen, welche durch ungeeignete Arbeitsbedingungen (Licht, Luft, Lärm, Arbeitsorganisation, Stress) begünstigt werden, werden als gegeben hingenommen.
- Anpassungen an moderne Arbeitswelten: Insbesondere in Zeiten von Digitalisierung und Remote-Arbeit müssen die Konzepte weiterentwickelt werden, um das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) in den veränderten Arbeitsmodellen sicherzustellen.
- Die ASA-Richtlinie hat in den letzten Jahren bereits viel bewirkt, und es ist zu erwarten, dass sie auch in Zukunft eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung von ASGS spielen wird.

