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Neues Kursangebot: Prävention von psychosozialen Risiken

Psychosoziale Risiken – Arbeitgeber stehen in der Verantwortung

Psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz sind diejenigen Merkmale der Gestaltung und Organisation der Arbeit, die sich psychisch, körperlich und sozial negativ auswirken können, z.B. als arbeitsbedingter Stress, Burnout oder Depression wie auch körperliche Folgeerkrankungen. Sie schliessen psychosoziale Belästigungen ein, welche die persönliche Integrität verletzen (Mobbing, Gewalt, etc.).

Psychosoziale Risiken sind weit verbreitet. Arbeitgeber sind jedoch gemäss OR 328 verpflichtet "(...) zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind, (...)".

Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz wurden daher vom Staatssekretariat für Wirtschaft
(Seco) für die Jahre 2014-2018 als Vollzugsschwerpunkt gewählt. In Europa laufen ähnliche Bestrebungen. Die Arbeitsinspektoren informieren, befragen und überprüfen in diesem Zeitraum schwerpunktmässig zum Thema.

Wir unterstützen Sie mit unserem Kurs „Psychosoziale Risiken – nicht bei uns!“

Um KMU’s, Verantwortliche aus den Betrieben sowie interessierte Einzelpersonen bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu unterstützen, hat AEH das neue Kursangebot „„Psychosoziale Risiken – nicht bei uns!“ entwickelt (Kursangebot).

Dabei lernen die Teilnehmenden:
•    was psychosoziale Risiken und mögliche Beanspruchungsfolgen sind
•    wie sie die Arbeitsbelastungen und die Beanspruchungsfolgen Ihrer Mitarbeitenden erfassen können
•    wie sie erste Massnahmen planen und umsetzen, um die Gesundheit und Motivation ihrer Mitarbeitenden zu stärken
•    wie sie das Thema „Schutz der Persönlichen Integrität“ (Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Gewalt) im Betrieb implementieren können

Dadurch erhalten die Teilnehmenden Kompetenzen, um in den folgenden vom Gesetzgeber definierten Handlungsfeldern aktiv zu werden:

Schutz vor psychischen Fehlbeanspruchungen

Der Arbeitgeber muss die Arbeit so organisieren, dass übermässig starke oder allzu einseitige Beanspruchung der Arbeitnehmer vermieden wird (ArGV3, Artikel 2). Entsprechend soll eine Übersicht über die Belastungssituation im Unternehmen erstellt und wo notwendig geeignete Massnahmen ergriffen werden.

Schutz der persönlichen Integrität

Für den Arbeitgeber gilt es, die Arbeitnehmer durch geeignete Massnahmen vor sexueller Be-lästigung, Mobbing, psychischer und physischer Gewaltandrohung oder –anwendung sowie vor diskriminierendem Verhalten zu schützen. Für den Fall von verletzenden Ereignissen sind ge-eignete Hilfestellungen, wie bzw. externe Vertrauensstellen zur Unterstützung der Mitarbeitenden zu schaffen.

Gute Arbeitsbedingungen fördern Gesundheit und Motivation

Nebst der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben fördern die Betriebe mit der Prävention der psychosozialen Risiken und entsprechend gut gestalteter Arbeit die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden. Es besteht hier jedoch grosser Handlungsbedarf: In einer repräsentativen Befragung von 1500 Arbeitnehmenden durch Travail.Suisse[1] wurden in den drei Ergebnisdimensionen „Gesundheit“, „Motivation“ und „Sicherheit“ 20 Kriterien für gute Arbeit erhoben. Dabei zeigte sich, dass sowohl die Sinnhaftigkeit der Arbeit, deren Gestaltung und die Umgebung des Arbeitsplatzes positiv bewertet wurden. Am schlechtesten wurden folgende Faktoren eingestuft:

 

  • Zeitliche Belastung: 90% der Arbeitnehmer leisten Überstunden und mehr als die Hälfte tun dies häufig oder sehr häufig.
  • Stress und psychische Belastung: 40% der Beschäftigten fühlen sich durch die Arbeit oft oder sehr oft gestresst und 44% nehmen die Arbeit als psychische Belastung wahr.

 

Gleichzeitig beurteilen 43% der Befragten Entlastungsfaktoren wie Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber als nicht existent oder ungenügend. Knapp 1/3 der Befragten gab zudem an, dass sie trotz Krankheit häufig oder sehr häufig arbeiten (Präsentismus).

 

Betrachtet man die Betriebsgrösse, so sind bei kleinen Unternehmen (10-49 Mitarbeitende) Stress sowie körperliche und psychische Belastungen stärker ausgeprägt als bei Kleinst-, Mittel– und Grossunternehmen. Des Weiteren werden Erholungszeit, Gesundheitsförderung und Entwicklungsmöglichkeiten negativer beurteilt, was auf eine schlechtere allgemeine Arbeitszufriedenheit schliessen lässt.

 


[1] Fischer, G. (2015). „Barometer Gute Arbeit“. Bewertung der Arbeitsbedingungen aus Sicht der Arbeitnehmenden. Travail.Suisse, Bern